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   OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.1983 - 10 C 24/82   

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OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.1983 - 10 C 24/82 (https://dejure.org/1983,4036)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.03.1983 - 10 C 24/82 (https://dejure.org/1983,4036)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. März 1983 - 10 C 24/82 (https://dejure.org/1983,4036)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1983, 551
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 10 C 12780/90

    Antragsbefugnis einer Gemeinde in Normenkontrollverfahren; Gebot interkommunaler

    Als solche gemeindenachbarschützende Regelung muß nach Auffassung des erkennenden Senats die Ausweisung als zentraler Ort angesehen werden, weil die einzelne Gemeinde hierdurch aus der Vielzahl der übrigen Gemeinden ohne zentralörtliche Bedeutung herausgehoben und damit besonders begünstigt wird" (vgl. OVG Rh-Pf vom 01. März 1983 - 10 C 24/82 -, AS 18, 129; vom 17. August 1983 - 10 C 40/82 - und vom 19. Oktober 1988 - 10 C 27/88 -).
  • OVG Brandenburg, 29.06.1999 - 3 D 39/96

    Bauleitplanung: Auseinanderfallen von Rechtsnorm und Planungswillen als

    Insbesondere die von ihr insofern befürchtete negative Verlagerung der Nutzen- und Lastenverteilung im Verhältnis zur Antragsgegnerin sowie die Auswirkungen auf die eigenen Entwicklungsmöglichkeiten schließen jedenfalls nicht von vornherein Zweifel daran aus, ob der Bebauungsplan noch als im Ergebnis mit den Belangen der Antragstellerin abgestimmt anzusehen ist (zur Bedeutung des Erhalts der gemeindlichen Steuer- und Wirtschaftskraft, vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. März 1983 - 10 C 24/82 -, BauR 1983, 551, 552).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1984 - 10 C 35/83
    Soweit es hierzu in der Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung vom 19. Juni 1974 lediglich heißt, die Voraussetzungen dieser Bestimmung seien gegeben, weil das Baugebiet in diesem Bereich zu einer gewissen Abrundung der Ortslage beitrage, ist dem entgegenzuhalten, daß allein das Bedürfnis nach Ausweisung von Bauland und das Anstehen von Flächen zur Bebauung nach gefestigter Rechtsprechung gerade nicht als zwingender Grund für die vorzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes angesehen werden kann (vgl. u.a. Urteil des Senats vom 1. März 1983 - 10 C 24/82 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1984 - 10 C 28/83

    Formale Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplanes; Entwicklung eines Bebauungsplanes

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